E-Commerce ist kurz gesagt eine Handelsform, yayımlanan insbesondere über das Internet betrieben wird und den gesamten Einkauf umfasst, der vollständig in einer digitalen Umgebung stattfindet; die Langform lautet elektronischer Handel.
Da wir nun auch die Langform von E-Commerce geklärt haben, fahren wir fort. Eine der Fragen, die uns in letzter Zeit mehrfach erreicht hat, lautet: „Ich betreibe das Geschäft xxx über das Internet. Ist das E-Commerce? Oder ist es das nicht?“ Das Interessante daran ist, dass diese Frage hintereinander von verschiedenen Personen gestellt wurde.
Kurz gesagt können wir sagen: „Wenn Sie über das Internet Einnahmen im Austausch gegen Waren oder Dienstleistungen erzielen, fällt dies unter E-Commerce und muss versteuert werden.“
Dennoch habe ich aufgelistet, welche Arten von Dienstleistungen bei Online-Transaktionen in die Kategorie E-Commerce fallen oder nicht. Ich hoffe, das hilft dabei, die Frage „Was ist E-Commerce?“ im Kopf zu beantworten.
- Durchführung von Produktverkäufen durch Einrichtung einer E-Commerce-Website: Fällt unter E-Commerce.
- Verkauf von Produkten durch Eröffnung eines Shops auf einer Kleinanzeigenseite: Fällt unter E-Commerce.
- Erbringung von Dienstleistungen durch Einrichtung einer Standard-Website (wie SEO, digitales Marketing): Fällt unter E-Commerce.
- Verkauf ohne Einrichtung einer Website (Produktverkauf über Instagram, Twitter oder Facebook): Fällt unter E-Commerce.
- Im Wesentlichen eine Dienstleistung anvisieren, aber im Gegenzug Einnahmen durch das Sammeln von Spenden erzielen (Anbieten eines kostenlosen Dienstes wie Wikipedia, aber auch die Annahme von Spenden): Fällt nicht unter E-Commerce.
- Verkauf von Produkten unter der Bedingung, Spenden zugunsten eines Vereins oder einer Institution zu sammeln: Fällt unter E-Commerce und muss in Rechnung gestellt werden.
- Dropshipping (Streckengeschäft): Die Tatsache, dass Sie keine Produkte in Ihrem Lager halten, bedeutet nicht, dass Sie keinen E-Commerce betreiben. Wenn Sie Einnahmen mit der Dropshipping-Methode erzielen, fällt Ihre Arbeit unter E-Commerce und erfordert eine Besteuerung.
- Kostenpflichtige Bereitstellung von Dateien oder Dokumenten, die in einer virtuellen Umgebung genutzt werden können: Fällt unter E-Commerce.
- Kostenlose Bereitstellung von Dateien oder Dokumenten, die in einer virtuellen Umgebung genutzt werden können: Fällt nicht unter E-Commerce.
Um das Thema zusammenzufassen: Wenn Sie Einnahmen erzielen und Ihr Ziel darin besteht, einen Gewinn zu erwirtschaften, muss die von Ihnen durchgeführte Transaktion gesetzlich versteuert werden und fällt unter E-Commerce, ja sogar unter den Handel. Wenn Sie jedoch keinen Gewinn erzielen oder lediglich das Sammeln von Spenden anstreben, fällt diese Transaktion nicht unter E-Commerce.